Erfahren Sie hier, was die Abkürzungen auf den Rezepten bedeuten und ob wir Ihr Rezept annehmen können:
Privatrezept oder Kassenrezept? – Egal.
Wir machen keinen Unterschied zwischen Privat- und Kassenpatienten. Daher wird bei uns kein Rezept bevorteiligt oder mit einer kürzeren Wartezeit angenommen.
Die richtige Praxis?
Bei einem Kassenrezept finden Sie rechts oben die Angabe, für welchen Fachbereich Ihr Rezept ausgestellt ist: Hier muss „Physiotherapie“ angekreuzt sein. Als Privatpatient dagegen müssen sie abgleichen, ob wir die verordneten Leistungen anbieten.
Können die verordneten Leistungen abgerechnet werden?
Auf einem Kassenrezept finden Sie primäre Heilmittel und ergänzende Heilmittel:
Analog dazu die Heilmittel auf einem Privatrezept:
Rezepte mit folgenden Angaben (abgekürzt oder ausgeschrieben) rechnen wir ab:
- KG, KG-A = Krankengymnastik, Krankengymnastik mit Atemtherapie
- KG-ZNS, KG-ZNS (PNF) = Neurologische Krankengymnastik (nach PNF)
- MT = Manuelle Therapie
- MA, KMT = Massage, Klassische Massage
- MLD-30, MLD-45, MLD-60 = Manuelle Lymphdrainage (30, 45 oder 60 Minuten)
- HL = Heißluft, Wärmetherapie
- FA = Fango
- EL = Elektrotherapie
- US = Ultraschall
Die Liste ist nicht abschließend, vor allem auf Privatrezepten können Sie viele ähnliche Formulierungen finden. Im Zweifelsfall sprechen Sie uns an. In unserem Angebot beschreiben wir Ihnen die einzelnen Therapieformen näher.
Es wurde ein Hausbesuch verordnet?
Ist ein Hausbesuch verordnet, finden Sie auf einem Kassenrezept hier den Vermerk. Auf einem Privatrezept kann es sein, dass der Arzt die Abkürzung „HB“ verwendet.
Falls es unsere Kapazität zulässt, kommen wir auch gerne zu Ihnen nach Hause. Sie können jedoch mit dem Rezept trotzdem in die Praxis kommen und sich behandeln lassen, falls Sie die Möglichkeit dazu schaffen können. Rufen Sie uns an für weitere Infos!