Was ist Kältetherapie?
Kältetherapie ist eine physiotherapeutische Maßnahme, bei der gezielt Kälte eingesetzt wird, um Schmerzen zu lindern, Schwellungen zu reduzieren und entzündliche Prozesse zu hemmen. Dazu kommen beispielsweise Kühlpacks, Eiskompressen, Kältesprays oder kalte Umschläge zum Einsatz.
Die Wirkungen von Kältetherapie
- Schmerzlinderung durch eine vorübergehende Herabsetzung der Nervenleitgeschwindigkeit
- Abschwellung durch eine Verengung der Blutgefäße und eine Reduktion der Flüssigkeitseinlagerung
- Dämpfung von Entzündungsreaktionen und Verringerung des lokalen Stoffwechsels
- Reduzierung von Muskelspasmen und reflektorischer Muskelspannung
- Verbesserung der Beweglichkeit, wenn Schmerzen und Schwellungen die Bewegung einschränken
- Unterstützung der Rehabilitation nach Verletzungen, Operationen oder akuten Überlastungen
- Kurzfristige Steigerung der Belastbarkeit und Erleichterung aktiver physiotherapeutischer Übungen
- Mögliche Verringerung von Blutungen und Nachblutungen bei akuten Verletzungen
Bei welchen Beschwerden kann Kältetherapie sinnvoll sein?
Rezept und Kosten
Die Kältetherapie bei PhysioVib erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung kann aber auf Wunsch auch privat dazugebucht werden. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine physiotherapeutische Behandlung für medizinisch notwendig hält, kann die entsprechende Verordnung in unserer Praxis eingelöst werden. Bitte bringen Sie das Rezept möglichst zum ersten Termin mit, damit wir die verordneten Maßnahmen und den vorgesehenen Behandlungsumfang gemeinsam besprechen können.
PhysioVib akzeptiert die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Da sich die jeweiligen Vertragsbedingungen und Voraussetzungen unterscheiden können, empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Behandlung einen Blick in unsere FAQ zu werfen. Dort finden Sie eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie weitere Informationen zur Behandlung und Abrechnung.
Für gesetzlich Versicherte fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an. Die genaue Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Umfang der ärztlich verordneten Behandlung. Eine Befreiung von der Zuzahlung kann möglich sein, wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen. Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zur Abrechnung beraten wir Sie gerne persönlich.







