Was ist Massagetherapie?
Die Massagetherapie dient dazu, verspannte Muskulatur zu lockern, die Durchblutung anzuregen und Schmerzen sowie Bewegungseinschränkungen zu lindern. Durch gezielte Grifftechniken kann das Gewebe entspannen und die Beweglichkeit verbessert werden.
Um die Muskulatur optimal auf die Massage vorzubereiten, empfehlen wir grundsätzlich die Kombination mit einer Wärmetherapie mittels Heißluft, Fango oder Naturmoor. Wärme fördert die Durchblutung, unterstützt die Entspannung des Gewebes und kann die wohltuende Wirkung der anschließenden Massage verstärken.
Die Wirkungen von Massagetherapie
- Lockerung verspannter und verhärteter Muskulatur
- Förderung der Durchblutung und des Lymphflusses
- Linderung von muskulär bedingten Schmerzen und Beschwerden
- Verbesserung der Beweglichkeit und Gelenkfunktion
- Unterstützung der Regeneration nach körperlicher Belastung
- Entlastung von Rücken-, Nacken- und Schulterbereich
- Reduzierung von Stress und innerer Anspannung
- Förderung von Entspannung und allgemeinem Wohlbefinden
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
Bei welchen Beschwerden kann Massagetherapie sinnvoll sein?
Rezept und Kosten
Die Therapeutische Massage bei PhysioVib erfolgt grundsätzlich auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine physiotherapeutische Behandlung für medizinisch notwendig hält, kann die entsprechende Verordnung in unserer Praxis eingelöst werden. Bitte bringen Sie das Rezept möglichst zum ersten Termin mit, damit wir die verordneten Maßnahmen und den vorgesehenen Behandlungsumfang gemeinsam besprechen können.
PhysioVib akzeptiert die meisten gesetzlichen und privaten Krankenkassen. Da sich die jeweiligen Vertragsbedingungen und Voraussetzungen unterscheiden können, empfehlen wir Ihnen, vor Beginn der Behandlung einen Blick in unsere FAQ zu werfen. Dort finden Sie eine aktuelle Übersicht der Krankenkassen, mit denen wir zusammenarbeiten, sowie weitere Informationen zur Behandlung und Abrechnung.
Für gesetzlich Versicherte fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an. Die genaue Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und dem Umfang der ärztlich verordneten Behandlung. Eine Befreiung von der Zuzahlung kann möglich sein, wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis vorlegen. Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zur Abrechnung beraten wir Sie gerne persönlich.







